Lexikon -Gesetzliche Krankenversicherung
GKV ist die Abkürzung für die Gesetzliche Krankenversicherung. Sie ist in verschiedene Kassenarten unterteilt und steht unterschiedlichen Personen und Berufsgruppen offen. Die Leistungen der gesetzl. Krankenkversicherungen sind für alle Mitglieder einer Kasse gleich und bieten Schutz für die allgemeine Grundversorgung der Versicherten. Es ist eine Pflichtversicherung und die Beiträge richten sich allein nach der Höhe des Einkommens. Dieses entfällt allerdings bei Überschreitung einer bestimmten Jahreseinkommensgrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. Diese Arbeitnehmer können sich freiwillig versichern, dabei bezieht sich die Beitragsberechnung auf alle Einkünfte des Versicherten .
siehe:Private Krankenversicherung, Auslandskrankenversicherung